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Erneut antisemitische Provokationen nach Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung gegen Martin Kiese

Braunschweig | 23.02.2021 |Dokumentation einer Stellungnahme der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Niedersachsen (RIAS) zum Aufmarsch der Partei »Die Rechte« am vergangenen Samstag in Braunschweig:

Nur wenige Tage nach Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung gegen Martin Kiese durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigt sich die Befürchtung, dass Antisemit*innen dadurch ermutigt werden, ihren Menschenhass in der Zukunft noch offener zu propagieren und so eine bedrohliche Situation für Betroffene zu schaffen.

Am vergangenen Samstag demonstrierten wieder Rechtsextreme in Braunschweig. In „Nie wieder Israel“-Sprechchören und Rufen „das deutsche Volk will dich/ euch in die Gaskammer packen“ wurde deutlich, dass die Rechtsextremen ihre Artikulationen noch einmal verschärften. Unter den Teilnehmenden war auch Martin Kiese, der erneut durch seine besonders lautstarke Präsenz auffiel. So machte Kiese mit der Parole: „Auf zur Synagoge“ deutlich, gegen wen sich die Aggressionen seiner Mitstreiter*innen zu richten habe. Diese Aussage ist nicht nur eine Verhöhnung der Behörden, die Kieses Antisemitismus erst kürzlich als „objektiv neutral“ bezeichneten, sondern auch ein deutliches Zeichen an Jüdinnen und Juden.

Bei der Verwendung des Wortes Israel handelt es sich um eine Umwegkommunikation, die als Sprachversteck fungiert, um Ressentiments gegen Jüdinnen und Juden zu verbreiten. Die Synagoge wurde im vergangenen Herbst bereits Ziel rechtsextremer Sachbeschädigungen. So wurde eine Gedenktafel der jüdischen Gemeinde mit Stickern, auf denen die Worte „Ku Klux Klan Sektion Germany“ und „White Power“ prangten, beklebt. Kiese weiß also, wovon er spricht, wenn er die Synagoge als Ziel angibt.

Bagatellisierung bestärkt Anisemit*innen

Wenn zugelassen wird, dass ein bekannter Rechtsextremer, gegen den wenige Tage zuvor Ermittlungen wegen des Verdachtes der Volksverhetzung eingestellt wurden, unmittelbar danach auf einer politischen Demonstration offen dazu aufrufen kann, an einem Shabbat das zentrale Zeichen von jüdischem Leben in der Stadt zu belagern, dann ist dies eine neue Qualität. Die erneuten Aussagen Kieses machen deutlich, wie schnell die Grenzen des Sagbaren durch behördliche Entscheidungen geprägt und verschoben werden.

Die Ereignisse vom Wochenende zeigen, dass die Rechtsextremen sich nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Kiese sicher und in ihrem Handeln bestärkt fühlen. Diese erneute Provokation wurde dadurch ermöglicht, dass bewiesen wurde, dass bei offenen antisemitischen Artikulationen keine staatlichen Sanktionen zu befürchten sind. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mit ihrer Einstellung des Verfahrens gegen Kiese deutlich gemacht, dass Sie die Gefahr, die von solchen verbalen Angriffen ausgeht, nicht ernst nimmt und so die Antisemit*innen in der Verbreitung ihres menschenfeindlichen Weltbildes bestärkt. Dieser Entwicklung müssen nun endlich auch juristisch Grenzen gesetzt werden.

Quelle: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/erneut-antisemitische-provokationen-in-braunschweig-nach-einstellung-des-verfahrens-wegen-volksverhetzung-gegen-martin-kiese-67111/

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