Weniger rechte Gewalttaten, dafür deutlicher Anstieg bei Straftaten
Braunschweig | 10.03.2024 | Die Zahlen der polizeilich registrierten rechter Gewalttaten in Braunschweig sind im letzten Jahr deutlich gesunken. Dafür stieg die Zahl rechter Straftaten insgesamt wieder an und die Stadt nimmt weiterhin einen Spitzenplatz im Vergleich zu anderen Städten in Niedersachsen ein.
Die Landesregierung hat auf Anfrage des Abgeordneten Michael Lühmann (Grüne) gerade die Zahlen für der Politischen Kriminalität rechts (PMK rechts) für das 4. Quartal 2024 bekannt gegeben: Mit 24 von der Polizei registrierten und einer rechten Motivation zugeordneten Straftaten steht Braunschweig im 4. Quartal nach der Region Hannover (93 Straftaten) und Göttingen (27) an dritter Stelle im Vergleich mit anderen Städten und Landkreisen in Niedersachsen.
Im gesamten letzten Jahr (2023) wurden 123 rechte Straftaten in Braunschweig festgestellt, während es im Jahr zuvor 83 Straftaten gab – ein deutlicher Anstieg, der dem bundes- und landesweiten Trend folgt. Niedersachsen weit stieg der Zahl der rechten Straftaten laut Michael Lühmann „von 1.546 auf 2.245 Fälle“. Vor allem die Bereiche „Rassismus“ und Fremdenfeindlichkeit“ und „Queerfeindlichkeit“, sowie der Bereich des „Antisemitismus“ seien dabei massiv gestiegen.
Bei den rechten Gewalttaten gab es 2023 in Braunschweig dagegen nur zwei Fälle. Ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu den Jahren zuvor, in denen die Zahlen zwischen 12 und 14 rechten Straftaten schwankten. Im Zehn-Jahresvergleich war 2023 das Jahr mit der niedrigsten Zahl rechter Gewalttaten in Braunschweig. Der Rückgang bei den rechten Gewalttaten dürfte vor allem damit zusammenhängen, dass es im letzten Jahr kaum mehr rechte Versammlungen oder öffentliche Aktivitäten der rechten Szene in Braunschweig gab.
Die Antwort der Landesregierung gibt auch einen kleinen Einblick in den Ausgang entsprechender Strafverfahren: im 4. Quartal standen in ganz Niedersachsen 27 Verurteilungen 229 eingestellten Strafverfahren gegenüber. Davon wurden 65 eingestellt, weil Täter*innen nicht ermittelt werden konnten, in der Mehrzahl der eingestellten Fälle erfolgte eine Einstellung, obwohl Täter*innen ermittelt wurden. Die Zahlen sind aber nur bedingt aussagekräftig, da oft ein langer Zeitraum zwischen Beginn eines Ermittlungsverfahrens und Verurteilung oder Einstellung liegt und damit keine wirkliche Vergleichbarkeit besteht.
Hinweis:
Die PMK ist eine Eingangsstatistik, d.h. Straftaten werden hier bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits bei einem Anfangsverdacht erfasst. Stellt sich im Verlauf der Ermittlungen heraus, dass es sich nicht um eine politische Straftat handelt, wird dies nachträglich korrigiert und nachgemeldet. Die hier veröffentlichte Zahlen wurde aus den jeweiligen Antworten der Landesregierung auf die quartalsweise gestellten Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen erstellt – Mögliche Nachmeldungen sind hier nicht berücksichtigt. Die Zahlen können also von denen in der PMK-rechts aktuell gespeicherten abweichen. Die Angaben zum Jahr 2022 basieren auf direkte Auskunft des Landeskriminalamtes Niedersachsen.