„Akt politischer Feigheit“: Kreisverband von »Die Rechte« löst sich nach Razzia auf
Braunschweig | 11.07.2022 | Am Donnerstag fand in Braunschweig nach Angaben des Kreisverbandes Braunschweig-Hildesheim der Partei »Die Rechte« eine Hausdurchsuchung bei einem ihrer Aktivisten statt. Es soll sich dabei um die Wohnung des 2. Kreisvorsitzenden gehandelt haben. Als Reaktion auf die Razzia verkündete der Kreisverband einen Tag später seine Auflösung. Der Bundesvorsitzender der Neonazi-Partei, Christian Worch, kritisierte gestern in einer Stellungnahme die Auflösung als „Akt politischer Feigheit“.
Hausdurchsuchung beim Landesvorsitzenden
Auf ihrem Telegram-Kanal berichtete der Kreisverband von »Die Rechte Braunschweig-Hildesheim« am Donnerstag, dass ein „Überfallkommando der Polizei“ sich „gewaltsam Zutritt zu der Wohnung“ eines ihrer Aktivisten verschafft habe. Nach Informationen von dokurechts.de handelte es sich dabei um die Wohnung des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Martin Kiese in der Braunschweiger Nordstadt. Der 52-Jährige, der schon Ende der 80er Jahre in der Neonazi-Szene aktiv war und damals heute verbotenen Gruppierungen , wie der »Wiking-Jugend« und der »Freiheitlichen Arbeiterpartei« (FAP) angehörte, amtiert seit Juni letzten Jahres auch als Landesvorsitzender von »Die Rechte« in Niedersachsen.
Ermittlungen wegen Brand am Antifa-Café
Die Durchsuchung stand nach Angaben von »Die Rechte« im Zusammenhang mit einem Brand am Antifa-Café Braunschweig: Am 9. März letzten Jahres löschte die Feuerwehr in einem Hinterhof in der Eichtalstraße einen brennenden Kinderfahrradanhänger. Das dieser direkt am Eingang des Antifa-Cafés stand und auch dessen Fassade beschädigt wurde, fiel der Feuerwehr und der Polizei offensichtlich nicht auf. Erst am nächsten Tag, nachdem das Antifa-Café in einer Pressemeldung von einem Brandanschlag sprach, untersuchte die Polizei den Tatort und sicherte Spuren. Polizei und die Staatsanwaltschaft ermittelten allerdings nicht wegen Brandstiftung, sondern nur wegen einer Sachbeschädigung aufgrund „Inbrandsetzung“. Nach Auskunft des Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters, liegt eine Brandstiftung nur vor, wenn ein Gebäude in Brand gesetzt wird und nicht wie in diesem Fall ein davor abgestellter Gegenstand. Sollten die Ermittlungen allerdings ergeben, dass das Gebäude in Brand gesetzt werden sollte, würde der Tatvorwurf erneut geprüft werden, so Wolters. Im Juli letzten Jahres erfolgten laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Brand (siehe dokurechts.de: „Nach Brandanschlag auf Antifa-Café: Hausdurchsuchungen bei Neonazis).
Auflösung des Kreisverbandes
Einen Tag nach der Hausdurchsuchung am Donnerstag gab der Kreisverband Braunschweig-Hildesheim von »Die Rechte« dann über seinen Telegram-Kanal überraschend seine Auflösung bekannt. Es wäre „Zeit für Veränderungen“ hieß es dort lapidar. Man werde dem „Landesverband Niedersachsen und dem Kampf um unser Vaterland“ allerdings erhalten bleiben. Kurz danach wurde der Kanal in »Die Rechte Niedersachsen« umbenannt.
Schelte vom Parteivorsitzenden
Gestern meldete sich nun Christian Worch, Gründer und amtierender Bundesvorsitzender der Partei mit harscher Kritik an seinen Braunschweiger Parteikameraden zu Wort: „Ich verurteile die Selbstauflösung des Kreisverbandes Braunschweig als einen Akt politischer und persönlicher Feigheit“, schrieb Worch auf der Internetseite von »Die Rechte«. Zu den Hintergründe der Auflösung äußerte Worch, dass die AktivistInnen in Braunschweig nach der Hausdurchsuchung wohl befürchteten, gegen den gesamten Kreisverband oder den Kreisvorstand können wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt werden. Worch bezeichnet diese Befürchtungen allerdings als „schlichtweg Blödsinn“.
Brandanschlag auf Anweisung des Kreisverbandes?
Anlass der Hausdurchsuchung sollen laut Worch Beschuldigungen einer Person sein, die sich zeitweise im Umfeld der Partei bewegt habe. Aufgrund „häuslicher Gewalt gegen eine Kameradin, mit der er eine Beziehung hatte“ habe dann aber niemand mehr etwas mit ihm zu tun haben wollen. Bereits im September 2021 sei die Person wegen diverser anderer Delikte in U-Haft genommen worden (siehe dokurechts.de: U-Haft für Neonazi). Laut Worch soll die polizeiliche Auswertung seiner Handy-Daten ergeben haben, daß dieser sich zum Zeitpunkt des Brandes am Antifa-Café in der Nähe aufgehalten habe. Nun soll der (vermutlich erneut) in U-Haft sitzende Neonazi gegenüber den Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe unter anderem gegen den Kreisvorsitzenden erhoben haben. Laut Worch habe er ausgesagt, dass „der eigentliche Brandstifter der Kamerad K. (der tatsächlich Parteimitglied ist) gewesen sei“. Weiterhin soll er behauptet haben, der „Anschlag“ sei gar „auf Befehl“ des Kreisverbandes erfolgt. Zwei Neonazis, die bei dieser „Befehlsausgabe“ dabei gewesen sein sollen, seien daraufhin bereits auf Weisung der Staatsanwaltschaft als Zeuginnen verhört worden. Sie hätten die „abenteuerliche Geschichte“ allerdings nicht bestätigt, so Worch.
Ob die Beschuldigungen gegen den Kreisverband und dessen stellvertretenden Vorsitzenden den Tatsachen entsprechen, oder es ein Versuch ist durch „falsche Beschuldigungen Hafterleichterungen zu erlangen“, wie der Kreisverband seiner Mitteilung zu der Hausdurchsuchung schrieb, müssen nun die weiteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufklären.
„Ich muß noch etwas fürs Großdeutsche Reich tun“
Sollte es zu einer Anklage kommen, dann stünde Martin Kiese nicht das erste Mal wegen einem Brand vor Gericht: In der Nacht zum 29. September 1990 verabschiedete er sich laut einem Zeugen mit zwei „Molotow-Coktails“ und den Worten „Ich muß noch etwas fürs Großdeutsche Reich tun“ von einer Party und drang kurze Zeit später in die Räume des Jugendverbandes »Die Falken« ein. Dort entzündete er unter anderem Aktenordner – als die Flammen größer wurden, soll er das Feuer aber wieder gelöscht haben. Anfang 1991 wurde er dafür wegen „Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Diebstahls” zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und 6 Monaten unter Einbeziehung zweier weiterer Verurteilungen verurteilt.
Bereits als Jugendlicher nahm Kiese In den 80er Jahren nach eigenen Angaben an Wehrsportübungen der heute verbotenen »Wiking-Jugend« teil. 1988, als 18-Jähriger, bezeichnete er sich selbst als „höhergestelltes Parteimitglied der FAP“. Die 1978 gegründete FAP die »Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei« galt da laut wikipedia als „größte militant-neonazistische Organisation in Deutschland“. Kiese fungierte unter anderem als so etwas, wie deren Braunschweiger „Ortsgruppenleiter“. 1993 erklärt Kiese seinen Austritt aus der FAP und die »Kameradschaft Braunschweig« für aufgelöst. Als Grund gab er die damalige Zusammensetzung des Landesverbandes an, dessen führenden Leute nach seiner Ansicht nur noch „Mist“ gemacht hätten. Hintergrund des Austritts und der Auflösung der »Kameradschaft« dürfte jedoch vielmehr der Verbotsantrag des damaligen Innenminister Kanther (CDU) gegen die FAP gewesen sein, in dessen Folge sich zahlreiche Parteigruppierungen selbst auflösten und unter anderen Namen neuorganisierten, um einem drohenden Verbot zu entgehen. 1994 wies das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf ein Parteiverbot ab, daraufhin wurde 1995 die FAP nach dem Vereinsrecht durch das Bundesinnenministerium verboten.
Neben der FAP war Kiese auch für die »Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener“ (HNG) tätig und wurde 1992 während einer Haftstrafe unter der Überschrift „Support White P.O.W.’s“ („Unterstützt weiße Kriegsgefangene“) in der US-Zeitschrift »New Order« der »NSDAP/Aufbauorganisation« aufgeführt. Er mischte außerdem bei der rechten Hool-Gruppe von Eintracht Braunschweig »Alte Kameraden« mit.
Eine Auflistung seiner Ermittlungs- und Strafverfahren von Mitte der 80er bis Ende der 90er Jahre würde Seiten füllen. Von kleinkriminellen Taten, wie Diebstahl, Einbruch oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, bis hin zu politisch motivierten Taten, wie Körperverletzung, Sachbeschädigung durch Feuer, Verstoß gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Uniformverbot oder wegen des „Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen“ liefen dutzende Ermittlungsverfahren gegen ihn und und über ein dutzend Strafbefehle oder Gerichtsurteile wurden erlassen. Mehrmals musste er eine Haftstrafe absitzen.
Auch wenn es ab Ende der 90er Jahre eher ruhiger um ihn wurde, bewegte er sich weiterhin in der rechten Szene, so stellte er zum Beispiel 2003 die Internetseite „kiese-online“ ins Netz. Dort präsentierte er sich als „Martin Kiese – Nationaler Widerstand“. Die Braunschweiger Antifa-Zeitschrift »fight back!« schrieb damals über ihn: „Seine Vorliebe für den Ku Klux Klan (KKK), der in Amerika bis heute immer wieder für Morde an Schwarzen verantwortlich ist, findet sich auch auf der Seite wieder. So ist in der Rubrik ‚Witze‘ u.a. ein Comic zu sehen, auf dem ein KKK-Mann auf einer Hängematte aus zwei aufgehängten Schwarzen liegt.“ 2008 saß Kiese in der JVA Wolfenbüttel ein und heiratete dort erneut. Seine damalige Frau, von der er wieder getrennt ist, war zu der Zeit für die NPD Braunschweig aktiv. Kiese selbst trat in den letzten Jahren nicht mehr öffentlich in Zusammenhang mit der rechten Szene in Erscheinung, bis er dann plötzlich ab dem Frühjahr bei Versammlungen von »Die Rechte« auftauchte und dann erst zum stellvertretender Kreisvorsitzender und dann Landesvorsitzender wurde. Zuletzt sorgten antisemitische Beschimpfungen, Bedrohungen und Attacken unter anderem gegen Journalisten immer wieder für Schlagzeilen und Ermittlungsverfahren gegen ihn (hier geht es zu den Artikeln dazu auf dokurechts.de).
Demo gegen Kulturzentrum Nexus soll stattfinden
Worch kündigte in seiner Erklärung zur Auflösung des Kreisverbandes außerdem an, dass eine für den 23. Juli geplante Neonazi-Demonstration durch Braunschweig trotz Auflösung des Kreisverbandes stattfinden werde. Die Demonstration richtet sich unter dem Motto „Schließen statt Feiern – Nexus dichtmachen“ gegen ein an diesem Tag stattfindendes Sommerfest des Kulturzentrum Nexus im westlichen Ringgebiet. Die Demonstration sei nicht vom Kreisverband angemeldet und veranstaltet, sondern von ihm als Privatperson. Dazu, ob die Auflösung des Kreisverbandes Auswirkungen auf eine von ihr für den 30. Juli auf der Ferieninsel Sylt angekündigte Demonstration haben wird, äußerte Worch sich allerdings nicht.
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